von Nicole Krone

Lagerfeuer

Lagerfeuer - Was es dabei zu beachten gilt!

Die Polizeiverordnung regelt in § 13 auch das Grillen und Lagerfeuer im privaten und öffentlichen Bereich.

Bei Einhaltung der genannten Maßgaben des Umweltschutzes und der gegenseitigen Rücksichtnahme bedürfen Grillen und Lagerfeuer auf privaten Flächen keiner Genehmigung.

Ausgenommen sind Privatflächen in Schutzgebieten nach Naturschutzrecht (eine Übersicht finden Sie im Themenstadtplan, Bereich Umwelt). Hier ist das Lagerfeuer im SG Arten- und Biotopschutz zu beantragen.

Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art, derer man sich entledigen will, ist gesetzlich verboten. Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Bestimmungen der Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden sind einzuhalten, besonders die §§ 3 und 4 (Schutz der Nachtruhe, Benutzung akustischer Geräte).

Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.dresden.de

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